tEILNAHMEBEDINGUNGEN

1.

Der VEDAHOF veranstaltet den Fotowettbewerb "SCHÖNSTER ANTRAG AM VEDAHOF". Thema des Wettbewerbs ist es, die schönsten/kreativsten Heiratsanträge an ausgewählten Plätzen am Vedahof zu fotografieren. Dem Fotograf/der Fotografin werden jeweils 2 Plätze am Vedahof zugelost und 1 weiteres Plätzchen ist frei wählbar. Die Endauswahl der Siegermotive wird durch eine Jury vorgenommen. Die Siegerfotos werden auf der Webseite und in den sozialen Medien präsentiert und alle Preisträger schriftlich per E-Mail benachrichtigt.

 

2.

Teilnahmeberechtigt sind alle Fotografen. Jeder Fotograf muß 1 Liebespärchen mitnehmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

a. bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen

b. bei unlauterem Handeln

c. bei Manipulationen, die auf eine Verbesserung der Gewinnchance oder vergleichbare Vorteile abzielen, sowie

d. bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Registrierung oder der Einreichung von Fotos.

 

3.

6 Fotos (je 2 Fotos für 2 zugewiesene und 1 frei wählbaren Platz am Vedahof) müssen bis zum 25. Juni 2021 hochgeladen werden. (Der Link für den Upload wird rechzeitig bekanntgegeben.).

Die Bilder müssen für das Hochladen eine Größe von mindestens 1.080 x 1.080 Pixel bei einer Dateigröße von maximal 22 Megabyte (MB) besitzen. Zulässig ist ausschließlich das JPEG-Dateiformat. Außerdem muss eine Version jedes hochgeladenen Bildes in Originalgröße vorliegen, die der Veranstalter gegebenenfalls für eine Veröffentlichung in Ausstellungen oder Printmedien im Rahmen der unten dargestellten Vermarktungsaktivitäten vom Teilnehmer anfordern kann.

 

4..

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erteilt der Teilnehmer dem VEDAHOF ein unwiderrufliches einfaches, zeitlich unbefristet und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht, um die hochgeladenen Fotos für seine PR-Arbeit zu nutzen. Dies geschieht ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder zukünftigen Wettbewerben – samt folgender Kommunikation, an dem sich der Teilnehmer beteiligt hat. Das umfasst die Möglichkeit der Veröffentlichung, der Vervielfältigung, Abbildung und Verbreitung zum Zweck der Eigenwerbung und Selbstdarstellung vom VEDAHOF.. Diese Erlaubnis beinhaltet die Nutzung der eingereichten Fotos für alle Medienkanäle Print und digital sowie Ausstellungen

a. die Präsentation in Ausstellungen,

b. die Veröffentlichung im Internet und in sozialen Netzwerken (gegebenenfalls inklusive Anpassung auf das Format spezifischer Kanäle, beispielsweise Facebook, Instagram oder Snapchat), sowie

c. die Aufnahme in andere Publikationen, auch Veröffentlichungen durch Dritte in Presseberichterstattungen,

Für eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf es der gesonderten Zustimmung durch den Teilnehmer..

 

5.

Mit der Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er der Urheber der hochgeladenen Bilder ist und damit uneingeschränkt über die Nutzungsrechte an den Fotos verfügt. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass die von ihm hochgeladenen Fotos frei von Rechten Dritter sind; insbesondere, dass sämtliche erkennbaren abgebildeten Personen mit den genannten Nutzungen einverstanden sind und dass Schutzrechte Dritter durch diese Nutzungen nicht verletzt werden. Schon jetzt stellt der Teilnehmer den VEDAHOF gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

 

5.

In Verbindung mit der Veröffentlichung von eingereichten Fotos seitens des Veranstalters wird stets der vollständige Name des Teilnehmers als Urheber genannt.

 

6.

Das Veröffentlichen von Fotos im Rahmen der Veröffentlichungsbedingungen erfolgt unentgeltlich. Die vom Veranstalter auf der Seite "SCHÖSTER ANTRAG AM VEDAHOF" ausgelobten Sachgewinne und/oder Gutscheine werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Auch eine Übertragung der Preise auf Dritte ist nicht möglich. Der Teilnehmer verzichtet darauf, hochzuladenden Fotos mit Gestaltungsmitteln wie Rahmen, Wasserzeichen, Vignetten zu verfremden. Der VEDAHOF behält sich vor, dahingehend manipulierte Fotos von der Teilnahme am "SCHÖNSTER ANTRAG AM VEDAHOF" Fotowettbewerb auszuschließen und zu löschen. Der Teilnehmer wird hierzu nicht gesondert informiert.

 

7.

Mit dem Hochladen der Fotos erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

8.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht..

 

9.

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.